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   ArbG Chemnitz, 31.03.2011 - 4 Ca 3529/10   

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https://dejure.org/2011,35001
ArbG Chemnitz, 31.03.2011 - 4 Ca 3529/10 (https://dejure.org/2011,35001)
ArbG Chemnitz, Entscheidung vom 31.03.2011 - 4 Ca 3529/10 (https://dejure.org/2011,35001)
ArbG Chemnitz, Entscheidung vom 31. März 2011 - 4 Ca 3529/10 (https://dejure.org/2011,35001)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Sachsen, 23.08.2011 - 1 Sa 322/11

    Inhaltskontrolle arbeitsvertraglicher Ausschlussklausel; Wirksamkeit der ersten

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 31. März 2011 - 4 Ca 3529/10 - wird auf Kosten des Klägers.

    Das Arbeitsgericht Chemnitz hat mit Urteil vom 31. März 2011 - 4 Ca 3529/10 - die Klage abgewiesen.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz - 4 Ca 3529/10 - wird dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 8.715,99 EUR brutto nebst fünf Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz aus 3.549,36 EUR brutto seit dem 05. Oktober 2010 sowie aus weiteren 5.166,63 EUR brutto seit Rechtshängigkeit zu bezahlen.

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