Rechtsprechung
ArbG Chemnitz, 31.03.2011 - 4 Ca 3529/10 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,35001) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- ArbG Chemnitz, 31.03.2011 - 4 Ca 3529/10
- LAG Sachsen, 23.08.2011 - 1 Sa 322/11
- BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 146/12
- BAG, 25.09.2013 - 5 AZR 617/13
- BVerfG, 21.03.2015 - 1 BvR 3199/13
Wird zitiert von ...
- LAG Sachsen, 23.08.2011 - 1 Sa 322/11
Inhaltskontrolle arbeitsvertraglicher Ausschlussklausel; Wirksamkeit der ersten …
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 31. März 2011 - 4 Ca 3529/10 - wird auf Kosten des Klägers.Das Arbeitsgericht Chemnitz hat mit Urteil vom 31. März 2011 - 4 Ca 3529/10 - die Klage abgewiesen.
Das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz - 4 Ca 3529/10 - wird dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 8.715,99 EUR brutto nebst fünf Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz aus 3.549,36 EUR brutto seit dem 05. Oktober 2010 sowie aus weiteren 5.166,63 EUR brutto seit Rechtshängigkeit zu bezahlen.